BGH-Urteil zur Mieterhöhung
Nur die tatsächliche Wohnfläche zählt Mit Datum vom 18. November 2015 (Az.: VIII ZR 266/14) hat der BGH entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) ausschließlich auf Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat. Dabei ist es unerheblich wie hoch die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche ist und wie hoch…